Lusthaus Albrechts V., tatsächlich nach Hans Bocksberger des Älteren Tod (1560/61)?

Plausibilitätsprüfung der Argumente für eine spätere Datierung bei Anna Bauer-Wild und Michael Petzet.
Verwendet (Abkürzungen):
Corpus = Anna Bauer-Wild: Das Lusthaus im nachmaligen Hofgarten in: Corpus der Barocken Deckenmalerei in Deutschland, Bd 3 – Stadt und Landkreis München, Teil 2, Profanbauten, München 1989, S. 33-48
B-W, Hofgarten = Anna Bauer-Wild, Das Lusthaus Albrecht V. und seine Deckenbildausstattung in: Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 28-44
Fastje = Heike Fastje, Bauforschung im Unteren Hofgarten in: Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 193-232
Petzet = Michael Petzet, Die Arkaden am Unteren Hofgarten und die Münchner Architektur der Renaissance in: Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 9-27
Endemann = Klaus Endemann, Putz und Malerei an den Arkaden im Unteren Hofgarten in Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 233-240.
Hundebiß = Ergänzende Putz-, Mörtel- und Farbanalysen an den Arkaden im Unteren Hofgarten in Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 241- 248.
MK mit Nr = fortlaufende Nrn der Quellen in Otto Hartig, Müncher Künstler und Kunstsachen
Teil II (1520-1559) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge VII, 1930, S.339ff.
Teil III (1560-1575) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge VIII, 1931, S. 322 ff.
Teil IV (1576-1579) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge X, 1933, S.225 ff.
Hartig, A-W = Otto Hartig, Die Kunsttätigkeit in München unter Wilhelm IV. und Albrecht V.in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge X, 1933, S.147 ff.
Wagner = Hans Wagner, Kurze und doch gründliche Beschreibung…des Fürsten Wilhelm…und derselben geliebten Ehegemahl…Renata…hochzeitlich Ehe Fests, München 1568 (konsultiert Ex. in Wolfenbüttel, Herzog-August-Bibliothek)
Stockbauer = J.Stockbauer, Die Kunstbestrebungen am Bayerischen Hofe unter Albrecht V. und seinem Nachfolger Wilhelm V. (= Quellenschriften zur Kunstgeschichte VIII, hrsg. R. Eitelberger v. Edelberg) 1874, Neudruck Osnabrück 1970

1. Hochzeit Renata-Wilhelm.
Bauer-Wild (Hofgarten S.34) führt als Argument einer späten Entstehung des Lusthauses an, daß es für die genannte Hochzeit „nicht benützt, also vermutlich noch nicht fertig ausgestattet“ gewesen sei.
Laut Matthis Quad von Kinkelbach (Teutscher Nation Herrlichkeit, Köln 1609, S. 90) handelte es sich um ein „Summerhause“. Genauso drückt sich Fugger im u.g. Brief aus: Sommerhaus.
Es bedarf wohl nicht der Annahme einer fehlenden Fertigstellung, um zu erklären, wieso ein Sommerhaus bei einer Hochzeit im tiefsten Winter nicht benutzt wurde. Die Hochzeitsfeierlichkeiten erstreckten sich von Mitte Februar bis Anfang März (Wagner). Wagner erwähnt das windige Schneefallwetter (Wagner, S.65 für den 9.März). Gegen Ende der Festwochen wurde noch eine Schlittenfahrt für das Hochzeitspaar organisiert.

2. Namensänderung.
Bauer-Wild (Hofgarten S. 28) führt als Argument für den späten Bau des Lusthauses ab ca. 1565 an, daß sich gleichzeitig die Benennung geändert habe, was auf eine Übernahme des Gartens durch Albrecht von seiner Frau Anna schließen lassen solle. Danach sei nur der vormalige alleinige Garten, nicht mehr das Lusthaus „meiner gnädigen frau und fürstin“ gewesen.
Tatsächlich wird nur in den abgekürzten Sammelrechnungen während des Marstallbaus u.a. ein nicht spezifizierter Garten aufgeführt, sonst heißt er auch dann noch, als das Lusthaus sicher fertig war, „Frauengarten“. Hartig nennt mehrere Stellen (MK 828, am 2.7. 1575, MK 829, am 26.7.1575), sogar Petzet kennt (Hofgarten S.22, rechte Spalte) noch Quellen von 1587 und 1588 mit „unsser alten gned. Fürstin und Frauen Garten“.
Im Jahr 1569 schreibt Fugger aus Wien an Albrecht V (siehe unten, Punkt 4). In diesem Brief schreibt er vom „Sommerhaus in meiner gnädigster Frauen Garten“.
Fazit: Also nicht nur der Garten allein, auch der Garten mit Sommerhaus blieb der Garten der Herzogin Anna, sogar noch nach dem Tode Albrechts. Der Name ist für die Datierung des Baus irrelevant.

3. Grundstückskäufe.
(MK 675) 1562 erwirbt der Hof Grundsstücke „ für den gartten mein gn. fürsten u. frauen zwischen den Schwebinger enngern und dem prunhauß gelegen …“. Dies wird als Argument für die Bauvorbereitung (Petzet, Hofgarten S.12) des Lusthauses gewertet.
Es hat sich bei dem Kauf mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine angrenzende Arrondierungsfläche, sicher nicht den Garten selbst gehandelt.
Bereits in den Vorjahren tauchen ja Rechnungen für den Garten auf, u.a. Hunderte von Rosenstöcken, Maulbeerbäume und Handwerkerarbeiten (MK 651, 654, 666). Der Garten war also bereits vorhanden.
Es wurde davon ausgegangen, daß das Brunnenhaus die nordwestliche Begrenzung des Gartens, gleichzeitig einen Teil des den Garten begrenzenden Arkadengangs dargestellt hat. Dies wurde bei den Grabungen (Fastje, Hofgarten, S.199) bestätigt. Der eigentliche Garten liegt also zwischen Brunnhaus und Neuveste, während ein Gelände „zwischen prunnhauß und Schwebinger enngern“ auf der anderen Seite des Brunnenhauses, nördlich, zu suchen ist.
Mit diesem Ankauf dürfte die Voraussetzung für die Hirschbesuche am Lusthaus geschaffen worden sein, von denen Quad (siehe oben unter Punkt 1) so beeindruckt war "dass man [aus den Fenstern des Hauses] mit bogen und buxen darunter schiessen [kann]". Es dürfte sich um das Gelände handeln, auf dem sich bei Volckmers Plan (Fastje, Hofgarten, Abb. 4 und 5) die Hirsche, ganz augenscheinlich ja nicht frei, sondern in einem Gehege bewegen. Dadurch waren die Hirsche für Besucher im Lusthaus immer vorführ- und abschussbereit.

4. Älteste Beschreibung der Lusthausdecke.
Bisher wurde im Zusammenhang des Lusthauses die älteste Quelle, die es gestattet, einen spätesten Terminus ante für die Decke des Festsaales festzulegen, ignoriert. Es handelt sich um den o.g. Fugger-Brief. In diesem erstmals von Stockbauer (Stockbauer, S. 49, 3.Absatz, erneut bei Hartig, A-W, S. 222) publizierten Brief, den Johann Jacob Fugger am 5.3.1569 aus Wien an Albrecht V. adressiert, nimmt er ausführlich zu der Planung für das Antiquarium Stellung. Er berichtet von seinen Unterredungen mit Jacobo Strada und schreibt: „Sonst ist er [Strada] auch der Mainung, E.Gn. sollten die Dillen in der Librei mit Gmael machen lassen wie das Sommerhaus in m. gsten. Frauen Garten, nämlich den großen Saal, und stiende darin wohl die Historie Psiche die sei im Palatz del The zu Mantua von Julio Romano gemacht, in aim Saal darauf es regnet und inner ain par Jahren werd eingeen und dasselb khünstlich Gemael, dergleichen in Italien nicht seye, also schenlich zue Grund geen. Das khundet man auf Tuech von Oelfarben, daß ein ewig Ding were und möchte sollichts auch gemacht werden, weil man den Zeug herzueprecht.“ (Orthographie nach Hartig, A-W, S.222).
Es handelt sich zweifelsfrei um eine Beschreibung der Decke des großen Festsaales im Lusthaus. Sie ist nicht nur die bisher früheste bekannte Beschreibung, sondern auch technisch präzise: Nicht Fresko, sondern „Öl auf Tüch“. Sie gibt an, was Bauer-Wild nicht belegen konnte (B-W, Hofgarten S.43, Anm. 46), daß es sich nämlich tatsächlich um eine Holzdecke gehandelt hat („Dillen“). Strada nennt auch den Vorteil einer solchen Konstruktion nördlich der Alpen, sie ist feuchtigkeitsunempfindlich – „ein ewig Ding“.
Strada war, als er sich 1569 mit Fugger über die Planung des Antiquarium berät, eine Weile nicht in München gewesen, zuletzt im September 1567 (Stockbauer, S.36, Hartig A-W, S.216 ff). Er kennt die Lusthausdecke, man kann sie also Mitte 1567 als fertiggestellt voraussetzen. Da sie gerade als Beweis für die Wetterbeständigkeit dieser Art der Dekoration (Ölgemälde auf Leinwand, in Holzdecke) angeführt wird, wird man sogar annehmen dürfen, dass sie 1567, Datum, auf das der Brief implizit Bezug nimmt, eine mehrjährige Widerstandsfähigkeit bereits nachgewiesen hatte.
Fazit: Aus dieser Quelle Terminus ante quem für die Deckenmalerei: vor 1567, hochwahrscheinlich sogar Jahre vor 1567.

5. Datierung über Caspar Weinhart, den Leiter der „Lusthaus“-Steinmetzhütte.
Zu Caspar Weinharts Tätigkeit in München existiert eine umfangreiche Quelle aus dem Jahr 1565, die ihn mit dem Lusthaus in Verbindung bringt (MK 715). Anlass war aber nicht die Gründung seiner Hütte am Lusthaus, sondern seine Ungeschicklichkeit, auswärts bei Kollegen in Straßburg zu behaupten, Vertreter der Zunft der Münchner Steinmetze zu sein. Dies musste seine zünftigen Kollegen in Rage bringen, hatten sie ihn doch wegen seiner höfischen Tätigkeit kurz nach seinem Beitritt zur Zunft 1558 von seinen entsprechenden Verpflichtungen freigestellt. Bei der infrage stehenden Quelle von 1565 handelt es sich um die Beschwerde der Zunft gegen Weinhart.
Bauer-Wild (Hofgarten, S.28) hat aus dieser Quelle geschlossen, daß wegen des Lusthauses auch erst 1565 eine Steinmetzhütte gegründet worden sei, für die Weinhart gearbeitet habe. Die entscheidende Passage lautet jedoch: „ [bestehen in München] zwo stainmetz hüeten vor uralten jarn her, dabei jederzeit redlich gsundt des stainmetzen handwerchs befürdert worden… und wiewol von wegen des fürstlichen garttenpaus anjetz ain stainmetzen hütten wäre aufgericht worden, khundte man doch nit wissen, ob dieselb in die leng bestendig bleibe und der pau sich auf etliche jar erstreckhen werde. Aber ihres besorgens würde es, alspald dieser pau verrichtet, ain endt damit nehmen….“
Dies bedeutet nun  nicht, dass die Hütte des „Garttenpaus“ 1565 erst gegründet worden war, sondern dass sie bereits „etliche jar“ Bestand hatte, und zwar gegen jede anfängliche Erwartung. Die Gehaltsentwicklung Weinharts in Hofdiensten präzisiert den Zeitpunkt, zu dem er diese, „seine“ Hütte übernommen hatte, recht genau:
Weinhart war laut eigenem Zeugnis seit 1556 für den herzoglichen Hof tätig (MK 750: Im Jahr 1568 schreibt Weinhart, daß er „nun mehr in die zwölf Jar E.F.Gn underthenigen werckmaister“ sei). In den Gehaltslisten der höheren festangestellten Höflinge taucht er anfangs aber nicht auf. Zum 4.Quartal 1560 (MK 656, Zahlung an Caspar Weinhart „quott. Weihenächten fl 27 sh 3 dl 15“) wird er erstmals unter den festbestallten Höflingen notiert. Diese Vierteljahrszahlung entspricht einem vergleichsweise hohen Jahressalär von fl 110, das er ab diesem Zeitpunkt bis ans Ende seiner Tätigkeit am Münchner Hof in den 70er Jahren beziehen wird. Dieses Gehalt liegt weit über dem des anderen fest angestellten Steinbildhauers Hans Ässlinger, der immer nur mit fl 80 honoriert wird. Weinhart bezog dieses Gehalt auch zum Zeitpunkt des o.g. Dokuments von 1565.
Für die Einstellung Weinharts mit diesem hohen Festgehalt im Herbst 1560 gibt es schwerlich eine andere vernünftige Erklärung, als dass er damals eine Steinmetzhütte, also die am Lusthaus, verantwortlich übernahm – womit gleichzeitig ein Zeitpunkt für die wahrscheinliche Gründung der „Steinmetzhütte des fürstlichen Gartenbaus“ festliegt.
Ob der Bestand dieser Hütte im Jahr 1565 im Übrigen belegt, daß immer noch für das Lusthaus gebaut wurde, ist fraglich:
Die o.g. Äußerung zu Weinharts Tätigkeit in einer „Hütte wegen des Gartenbaus“ wird in den zunftinternen Querelen von den Gegnern vorgebracht. Die Zunft wußte sehr wohl, was für eine Hütte es wirklich war, nämlich die herzogliche (Im Jahr 1566 -MK 727 - heißt die Lusthaushütte „frl hütte“, auf der immerhin 25 namentlich genannte Gesellen beschäftig waren und Caspar Weinhart, der Hofsteinmetzmeister). In dem Streit ging es seinen Gegnern darum, Weinhart, der sich vorher in Straßburg als „Oberer“ der Münchner Steinmetze ausgegeben hatte, in die Schranken zu weisen. Das Schreiben weist darauf hin, daß die Steinmetzzunft seit alters über zwei eigene Hüttenbetriebe verfügte, während Weinhart (nur) die „Gartenbau“-Hütte leitet. Dieser Hinweis auf die Entstehung der fürstlichen Hütte wegen des Gartenbaus kann in dieser Gegenüberstellung nur die Funktion haben, auf den ephemeren Charakter einer unbedeutenden, jedenfalls nicht durch Tradition bewährten Hütte abzustellen. In einer solchen pejorativen Verwendung gegen den Leiter dieser Hütte kann man diese Stelle des Jahres 1565 nicht wörtlich und schon gar nicht als Beweis nehmen, daß die Hütte wirklich noch oder gar nur für das Lusthaus im Garten produziert hätte. Im Übrigen heißt Produktion für den Garten nicht automatisch Produktion für das Lusthaus: Eine Vielzahl von Marmorsäulen für den Garten waren nicht im Lusthaus, sondern in den Arkadengängen verbaut worden (Petzet, Hofgarten, S. 15).
Schließlich gibt es Hinweise, daß die fürstliche Hütte „des Gartenbaus“ auch anderweitig tätig war: In den Jahren 1565 (MK 714) und 1566 (MK 723) werden Ausgaben für umfangreiche Transporte von „rotem märblstain“ von München nach Dachau zum Schloßbau ausgewiesen, zunächst 41, im Folgejahr 42 Fuhrwerkladungen. Dies kann nichts anderes bedeuten, als daß die Marmorsteine in München – und sicher in der herzoglichen, so genannten Lusthaushütte – für den Bau in Dachau vorbereitet wurden. Petzet (Hofgarten, S. 15) sieht es außerdem als erwiesen an, daß die Säulen des Arkadengangs im Lustgarten und die des Marstalls aus derselben Produktion stammen, daß also Weinharts Hütte, die des „Gartenbaus“, auch und vielleicht sogar vor allem für andere Projekte als das des Lusthauses verwendet wurde.
Fazit: Im Jahr 1560 sah man es als sinnvoll an, zunächst für das Lusthaus einen hoch bezahlten Steinmetzmeister zu bestellen und ihm eine Hütte mit zahlreichen Mitarbeitern anzuvertrauen. Man darf wohl daraus schließen, daß zu diesem Zeitpunkt der Rohbau weitgehend abgeschlossen oder weit fortgeschritten war. Darüber aber, wie lange sich die Steinmetzarbeiten am Lusthaus hingezogen haben, läßt sich noch kein schlüssiges Urteil fällen, da die Hütte später auch zu anderen Unternehmen des Hofes benutzt wurde.

6. Plausibilitätskontrolle – Baukosten
In der ersten erhaltenen Baukostenrechnung für die Münchner Residenz nach Albrecht V. Regierungsantritt im Jahre 1551 wurden fl.3100 aufgeführt. In dieser nicht unbeträchtlichen Summe mögen bereits Kosten für den Um- und Ausbau der Neuveste enthalten sein.
Danach zeigen sich mehrere Steigerungen:
1554 auf fl. 5.200
(1555 und 1556 fehlen)
1557 auf fl. 6.700, im Folgejahr konstant
(1559 fehlt)
1560 auf fl. 9.200, bis 1562 etwa konstant
1563 auf fl. 22.330, mit Schwankungen auf ähnlich hohem Niveau bis 1568
1569 allmählich Abfall auf das Niveau von 1557, bis 1573 (alle Angaben nach Hartig, gerundet und ohne Berücksichtigung kleiner Nebenbeträge: MK 594, 604, 623, 633, 652, 665, 674, 684, 696, 707, 720, 734, 747, 758, 766, 777, 787, 797)
Damit bleibt für Ende der 50er bis Anfang der 60er Jahre genügend Volumen für ein Bauprojekt, das – mit Ausnahme eines etwaig aufwendigen Skulpturenschmucks – auch unter Berücksichtigung der bei Fastje (S.199, li Spalte) genannten Maximalvariante höchsten ein Viertel des Marstallbaus umfasste. Dieser war entscheidend für die o.g. Steigerung der Baukosten ab 1563 verantwortlich (Hetzet, Hofgarten S.14). Insgesamt wäre also auch eine frühe Annahme des Lusthausbaus durch die Bauaufwendungen des Münchner Hofes in den Jahren vor und um 1560 plausibel abgedeckt.