Lusthaus Albrechts V., tatsächlich nach Hans Bocksberger des Älteren Tod (1560/61)?
Plausibilitätsprüfung der Argumente für eine spätere Datierung bei Anna
Bauer-Wild und Michael Petzet.
Verwendet (Abkürzungen):
Corpus = Anna Bauer-Wild: Das Lusthaus im nachmaligen Hofgarten in: Corpus
der Barocken Deckenmalerei in Deutschland, Bd 3 – Stadt und Landkreis
München, Teil 2, Profanbauten, München 1989, S. 33-48
B-W, Hofgarten = Anna Bauer-Wild, Das Lusthaus Albrecht V. und seine
Deckenbildausstattung in: Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41
des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 28-44
Fastje = Heike Fastje, Bauforschung im Unteren Hofgarten in: Denkmäler am
Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege,
München 1988, S. 193-232
Petzet = Michael Petzet, Die Arkaden am Unteren Hofgarten und die Münchner
Architektur der Renaissance in: Denkmäler am Münchner Hofgarten,
Arbeitsheft 41 des Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 9-27
Endemann = Klaus Endemann, Putz und Malerei an den Arkaden im Unteren
Hofgarten in Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des Bayr.
Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 233-240.
Hundebiß = Ergänzende Putz-, Mörtel- und Farbanalysen an den Arkaden im
Unteren Hofgarten in Denkmäler am Münchner Hofgarten, Arbeitsheft 41 des
Bayr. Landesamt f. Denkmalpflege, München 1988, S. 241- 248.
MK mit Nr = fortlaufende Nrn der Quellen in Otto Hartig, Müncher Künstler
und Kunstsachen
Teil II (1520-1559) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge
VII, 1930, S.339ff.
Teil III (1560-1575) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge
VIII, 1931, S. 322 ff.
Teil IV (1576-1579) in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge
X, 1933, S.225 ff.
Hartig, A-W = Otto Hartig, Die Kunsttätigkeit in München unter Wilhelm IV.
und Albrecht V.in: Münchner Jahrbuch der bildenden Kunst, Neue Folge X,
1933, S.147 ff.
Wagner = Hans Wagner, Kurze und doch gründliche Beschreibung…des Fürsten
Wilhelm…und derselben geliebten Ehegemahl…Renata…hochzeitlich Ehe Fests,
München 1568 (konsultiert Ex. in Wolfenbüttel, Herzog-August-Bibliothek)
Stockbauer = J.Stockbauer, Die Kunstbestrebungen am Bayerischen Hofe unter
Albrecht V. und seinem Nachfolger Wilhelm V. (= Quellenschriften zur
Kunstgeschichte VIII, hrsg. R. Eitelberger v. Edelberg) 1874, Neudruck
Osnabrück 1970
1. Hochzeit Renata-Wilhelm.
Bauer-Wild (Hofgarten S.34) führt als Argument einer späten Entstehung des
Lusthauses an, daß es für die genannte Hochzeit „nicht benützt, also
vermutlich noch nicht fertig ausgestattet“ gewesen sei.
Laut Matthis Quad von Kinkelbach (Teutscher Nation Herrlichkeit, Köln
1609, S. 90) handelte es sich um ein „Summerhause“. Genauso drückt sich Fugger im u.g. Brief aus: Sommerhaus.
Es bedarf wohl nicht der Annahme einer fehlenden Fertigstellung, um zu
erklären, wieso ein Sommerhaus bei einer Hochzeit im tiefsten Winter nicht
benutzt wurde. Die Hochzeitsfeierlichkeiten erstreckten sich von Mitte
Februar bis Anfang März (Wagner). Wagner erwähnt das windige
Schneefallwetter (Wagner, S.65 für den 9.März). Gegen Ende der Festwochen
wurde noch eine Schlittenfahrt für das Hochzeitspaar organisiert.
2. Namensänderung.
Bauer-Wild (Hofgarten S. 28) führt als Argument für den späten Bau des
Lusthauses ab ca. 1565 an, daß sich gleichzeitig die Benennung geändert
habe, was auf eine Übernahme des Gartens durch Albrecht von seiner Frau
Anna schließen lassen solle. Danach sei nur der vormalige alleinige Garten, nicht
mehr das Lusthaus „meiner gnädigen frau und fürstin“ gewesen.
Tatsächlich wird nur in den abgekürzten Sammelrechnungen während des
Marstallbaus u.a. ein nicht spezifizierter Garten aufgeführt, sonst heißt
er auch dann noch, als das Lusthaus sicher fertig war, „Frauengarten“.
Hartig nennt mehrere Stellen (MK 828, am 2.7. 1575, MK 829, am 26.7.1575),
sogar Petzet kennt (Hofgarten S.22, rechte Spalte) noch Quellen von
1587 und 1588 mit „unsser alten gned. Fürstin und Frauen Garten“.
Im Jahr 1569 schreibt Fugger aus Wien an Albrecht V (siehe unten, Punkt
4). In diesem Brief schreibt er vom „Sommerhaus in meiner gnädigster
Frauen Garten“.
Fazit: Also nicht nur der Garten allein, auch der Garten mit Sommerhaus
blieb der Garten der Herzogin Anna, sogar noch nach dem Tode Albrechts.
Der Name ist für die Datierung des Baus irrelevant.
3. Grundstückskäufe.
(MK 675) 1562 erwirbt der Hof Grundsstücke „ für den gartten mein gn.
fürsten u. frauen zwischen den Schwebinger enngern und dem prunhauß
gelegen …“. Dies wird als Argument für die Bauvorbereitung (Petzet,
Hofgarten S.12) des Lusthauses gewertet.
Es hat sich bei dem Kauf mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine angrenzende
Arrondierungsfläche, sicher nicht den Garten selbst gehandelt.
Bereits in den Vorjahren tauchen ja Rechnungen für den Garten auf, u.a.
Hunderte von Rosenstöcken, Maulbeerbäume und Handwerkerarbeiten (MK 651,
654, 666). Der Garten war also bereits vorhanden.
Es wurde davon ausgegangen, daß das Brunnenhaus die nordwestliche
Begrenzung des Gartens, gleichzeitig einen Teil des den Garten
begrenzenden Arkadengangs dargestellt hat. Dies wurde bei den Grabungen (Fastje,
Hofgarten, S.199) bestätigt. Der eigentliche Garten liegt also zwischen
Brunnhaus und Neuveste, während ein Gelände „zwischen prunnhauß und
Schwebinger enngern“ auf der anderen Seite des Brunnenhauses, nördlich, zu
suchen ist.
Mit diesem Ankauf dürfte die Voraussetzung für die
Hirschbesuche am Lusthaus geschaffen worden sein, von denen Quad (siehe
oben unter Punkt 1) so beeindruckt war "dass man [aus den Fenstern des
Hauses] mit bogen und buxen darunter schiessen [kann]". Es dürfte sich um das Gelände
handeln, auf dem sich bei Volckmers Plan (Fastje, Hofgarten, Abb. 4 und 5)
die Hirsche, ganz augenscheinlich ja nicht frei, sondern in einem Gehege
bewegen. Dadurch waren die Hirsche für Besucher im Lusthaus immer vorführ- und abschussbereit.
4. Älteste Beschreibung der Lusthausdecke.
Bisher wurde im Zusammenhang des Lusthauses die älteste Quelle, die es
gestattet, einen spätesten Terminus ante für die Decke des Festsaales
festzulegen, ignoriert. Es handelt sich um den o.g. Fugger-Brief. In
diesem erstmals von Stockbauer (Stockbauer, S. 49, 3.Absatz, erneut bei
Hartig, A-W, S. 222) publizierten Brief, den Johann Jacob Fugger am
5.3.1569 aus Wien an Albrecht V. adressiert, nimmt er ausführlich zu der
Planung für das Antiquarium Stellung. Er berichtet von seinen
Unterredungen mit Jacobo Strada und schreibt: „Sonst ist er [Strada] auch
der Mainung, E.Gn. sollten die Dillen in der Librei mit Gmael machen
lassen wie das Sommerhaus in m. gsten. Frauen Garten, nämlich den großen
Saal, und stiende darin wohl die Historie Psiche die sei im Palatz del The
zu Mantua von Julio Romano gemacht, in aim Saal darauf es regnet und inner
ain par Jahren werd eingeen und dasselb khünstlich Gemael, dergleichen in
Italien nicht seye, also schenlich zue Grund geen. Das khundet man auf
Tuech von Oelfarben, daß ein ewig Ding were und möchte sollichts auch
gemacht werden, weil man den Zeug herzueprecht.“ (Orthographie nach Hartig,
A-W, S.222).
Es handelt sich zweifelsfrei um eine Beschreibung der Decke des großen
Festsaales im Lusthaus. Sie ist nicht nur die bisher früheste bekannte
Beschreibung, sondern auch technisch präzise: Nicht Fresko, sondern „Öl
auf Tüch“. Sie gibt an, was Bauer-Wild nicht belegen konnte (B-W,
Hofgarten S.43, Anm. 46), daß es sich nämlich tatsächlich um eine
Holzdecke gehandelt hat („Dillen“). Strada nennt auch den Vorteil einer
solchen Konstruktion nördlich der Alpen, sie ist
feuchtigkeitsunempfindlich – „ein ewig Ding“.
Strada war, als er sich 1569 mit Fugger über die Planung des Antiquarium
berät, eine Weile nicht in München gewesen, zuletzt im September 1567
(Stockbauer, S.36, Hartig A-W, S.216 ff). Er kennt die Lusthausdecke, man kann
sie also Mitte 1567 als fertiggestellt voraussetzen. Da sie gerade
als Beweis für die Wetterbeständigkeit dieser Art der Dekoration
(Ölgemälde auf Leinwand, in Holzdecke) angeführt wird, wird man sogar
annehmen dürfen, dass sie 1567, Datum, auf das der Brief implizit Bezug nimmt, eine
mehrjährige Widerstandsfähigkeit bereits nachgewiesen hatte.
Fazit: Aus dieser Quelle Terminus ante quem für die Deckenmalerei:
vor 1567, hochwahrscheinlich sogar Jahre vor 1567.
5. Datierung über Caspar Weinhart, den Leiter der „Lusthaus“-Steinmetzhütte.
Zu Caspar Weinharts Tätigkeit in München existiert eine umfangreiche
Quelle aus dem Jahr 1565, die ihn mit dem Lusthaus in Verbindung bringt
(MK 715). Anlass war aber nicht die Gründung seiner Hütte am Lusthaus,
sondern seine Ungeschicklichkeit, auswärts bei Kollegen in Straßburg zu
behaupten, Vertreter der Zunft der Münchner Steinmetze zu sein. Dies
musste seine zünftigen Kollegen in Rage bringen, hatten sie ihn doch wegen
seiner höfischen Tätigkeit kurz nach seinem Beitritt zur Zunft 1558 von
seinen entsprechenden Verpflichtungen freigestellt. Bei der infrage
stehenden Quelle von 1565 handelt es sich um die Beschwerde der Zunft gegen
Weinhart.
Bauer-Wild (Hofgarten, S.28) hat aus dieser Quelle geschlossen, daß wegen
des Lusthauses auch erst 1565 eine Steinmetzhütte gegründet worden sei,
für die Weinhart gearbeitet habe. Die entscheidende Passage lautet jedoch:
„ [bestehen in München] zwo stainmetz hüeten vor uralten jarn her, dabei
jederzeit redlich gsundt des stainmetzen handwerchs befürdert worden… und
wiewol von wegen des fürstlichen garttenpaus anjetz ain stainmetzen hütten
wäre aufgericht worden, khundte man doch nit wissen, ob dieselb in die
leng bestendig bleibe und der pau sich auf etliche jar erstreckhen werde.
Aber ihres besorgens würde es, alspald dieser pau verrichtet, ain endt
damit nehmen….“
Dies bedeutet nun nicht, dass die Hütte des „Garttenpaus“ 1565
erst gegründet worden war, sondern dass sie bereits „etliche jar“ Bestand
hatte, und zwar gegen jede anfängliche Erwartung.
Die Gehaltsentwicklung Weinharts in Hofdiensten präzisiert den Zeitpunkt,
zu dem er diese, „seine“ Hütte übernommen hatte, recht genau:
Weinhart war laut eigenem Zeugnis seit 1556 für den herzoglichen Hof tätig
(MK 750: Im Jahr 1568 schreibt Weinhart, daß er „nun mehr in die zwölf Jar
E.F.Gn underthenigen werckmaister“ sei). In den Gehaltslisten der höheren
festangestellten Höflinge taucht er anfangs aber nicht auf. Zum 4.Quartal
1560 (MK 656, Zahlung an Caspar Weinhart „quott. Weihenächten fl 27 sh 3
dl 15“) wird er erstmals unter den festbestallten Höflingen notiert. Diese
Vierteljahrszahlung entspricht einem vergleichsweise hohen Jahressalär von
fl 110, das er ab diesem Zeitpunkt bis ans Ende seiner Tätigkeit am
Münchner Hof in den 70er Jahren beziehen wird. Dieses Gehalt liegt weit
über dem des anderen fest angestellten Steinbildhauers Hans Ässlinger, der
immer nur mit fl 80 honoriert wird. Weinhart bezog dieses Gehalt auch zum
Zeitpunkt des o.g. Dokuments von 1565.
Für die Einstellung Weinharts mit diesem hohen Festgehalt im Herbst 1560
gibt es schwerlich eine andere vernünftige Erklärung, als dass er damals
eine Steinmetzhütte, also die am Lusthaus, verantwortlich übernahm – womit
gleichzeitig ein Zeitpunkt für die wahrscheinliche Gründung der „Steinmetzhütte
des fürstlichen Gartenbaus“ festliegt.
Ob der Bestand dieser Hütte im Jahr 1565 im Übrigen belegt, daß immer noch
für das Lusthaus gebaut wurde, ist fraglich:
Die o.g. Äußerung zu Weinharts Tätigkeit in einer „Hütte wegen des
Gartenbaus“ wird in den zunftinternen Querelen von den Gegnern
vorgebracht. Die Zunft wußte sehr wohl, was für eine Hütte es wirklich
war, nämlich die herzogliche (Im Jahr 1566 -MK 727 - heißt die
Lusthaushütte „frl hütte“, auf der immerhin 25 namentlich genannte
Gesellen beschäftig waren und Caspar Weinhart, der Hofsteinmetzmeister).
In dem Streit ging es seinen Gegnern darum, Weinhart, der sich vorher in
Straßburg als „Oberer“ der Münchner Steinmetze ausgegeben hatte, in die
Schranken zu weisen. Das Schreiben weist darauf hin, daß die
Steinmetzzunft seit alters über zwei eigene Hüttenbetriebe verfügte,
während Weinhart (nur) die „Gartenbau“-Hütte leitet. Dieser Hinweis auf
die Entstehung der fürstlichen Hütte wegen des Gartenbaus kann in dieser
Gegenüberstellung nur die Funktion haben, auf den ephemeren Charakter
einer unbedeutenden, jedenfalls nicht durch Tradition bewährten Hütte
abzustellen. In einer solchen pejorativen Verwendung gegen den Leiter
dieser Hütte kann man diese Stelle des Jahres 1565 nicht wörtlich und
schon gar nicht als Beweis nehmen, daß die Hütte wirklich noch oder gar
nur für das Lusthaus im Garten produziert hätte. Im Übrigen heißt
Produktion für den Garten nicht automatisch Produktion für das Lusthaus:
Eine Vielzahl von Marmorsäulen für den Garten waren nicht im Lusthaus,
sondern in den Arkadengängen verbaut worden (Petzet, Hofgarten, S. 15).
Schließlich gibt es Hinweise, daß die fürstliche Hütte „des Gartenbaus“
auch anderweitig tätig war: In den Jahren 1565 (MK 714) und 1566 (MK 723)
werden Ausgaben für umfangreiche Transporte von „rotem märblstain“ von
München nach Dachau zum Schloßbau ausgewiesen, zunächst 41, im Folgejahr
42 Fuhrwerkladungen. Dies kann nichts anderes bedeuten, als daß die
Marmorsteine in München – und sicher in der herzoglichen, so genannten
Lusthaushütte – für den Bau in Dachau vorbereitet wurden. Petzet
(Hofgarten, S. 15) sieht es außerdem als erwiesen an, daß die Säulen des
Arkadengangs im Lustgarten und die des Marstalls aus derselben Produktion
stammen, daß also Weinharts Hütte, die des „Gartenbaus“, auch und
vielleicht sogar vor allem für andere Projekte als das des Lusthauses
verwendet wurde.
Fazit: Im Jahr 1560 sah man es als sinnvoll an, zunächst für das Lusthaus
einen hoch bezahlten Steinmetzmeister zu bestellen und ihm eine Hütte mit
zahlreichen Mitarbeitern anzuvertrauen. Man darf wohl daraus schließen,
daß zu diesem Zeitpunkt der Rohbau weitgehend abgeschlossen oder weit
fortgeschritten war. Darüber aber, wie lange sich die Steinmetzarbeiten am
Lusthaus hingezogen haben, läßt sich noch kein schlüssiges Urteil fällen,
da die Hütte später auch zu anderen Unternehmen des Hofes benutzt wurde.
6. Plausibilitätskontrolle – Baukosten
In der ersten erhaltenen Baukostenrechnung für die Münchner Residenz nach
Albrecht V. Regierungsantritt im Jahre 1551 wurden fl.3100 aufgeführt. In
dieser nicht unbeträchtlichen Summe mögen bereits Kosten für den Um- und
Ausbau der Neuveste enthalten sein.
Danach zeigen sich mehrere Steigerungen:
1554 auf fl. 5.200
(1555 und 1556 fehlen)
1557 auf fl. 6.700, im Folgejahr konstant
(1559 fehlt)
1560 auf fl. 9.200, bis 1562 etwa konstant
1563 auf fl. 22.330, mit Schwankungen auf ähnlich hohem Niveau bis 1568
1569 allmählich Abfall auf das Niveau von 1557, bis 1573 (alle Angaben
nach Hartig, gerundet und ohne Berücksichtigung kleiner Nebenbeträge: MK
594, 604, 623, 633, 652, 665, 674, 684, 696, 707, 720, 734, 747, 758, 766,
777, 787, 797)
Damit bleibt für Ende der 50er bis Anfang der 60er Jahre genügend Volumen
für ein Bauprojekt, das – mit Ausnahme eines etwaig aufwendigen
Skulpturenschmucks – auch unter Berücksichtigung der bei Fastje (S.199, li
Spalte) genannten Maximalvariante höchsten ein Viertel des Marstallbaus
umfasste. Dieser war entscheidend für die o.g. Steigerung der Baukosten ab
1563 verantwortlich (Hetzet, Hofgarten S.14). Insgesamt wäre also auch
eine frühe Annahme des Lusthausbaus durch die Bauaufwendungen des Münchner
Hofes in den Jahren vor und um 1560 plausibel abgedeckt.
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